Bei Neubau oder Änderung an der thermischen Gebäudehülle eines Bestandsgebäudes (z.B. Fassade oder Dach) sind u.a. Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen. Folgende Leistungen werden angeboten:
Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599 bzw. DIN 4108-6 / DIN 4701-2
Sommerlicher Wärmeschutz
Energieausweise (bedarfs- oder verbrauchsorientiert)
Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
Wärmebrückenberechnung
U-Wert-Berechnung
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 (für Wohngebäude)
Luftdichtheitskonzept
Betreuung von Fördermaßnahmen: individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) BEG Effizienzgebäude (KfW) Baubegleitung / Qualitätssicherung